08.02.01.10 (Nordrhein-Westfalen) Durchführen von standardisierten Montagevorgängen (Montierer/-in 2)
- Laufende Nr
- 523
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.02
- SYS_3
- 08.02.01
- SYS_4
- 08.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Montage
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Manuelle Montage
- ERAAA
- Durchführen von standardisierten Montagevorgängen (Montierer/-in 2)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 3
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Vorbereiten von Montage-
arbeiten
Vollständigkeit der Teile und Materialverfügbarkeit an Hand vorliegender Auftragsunterlagen feststellen. Teile und Material abrufen. Fehlbestände melden.
Montieren von gleichartigen Baugruppen/Erzeugnissen
Nach Standardarbeitsplan gleichartige Baugruppen, Erzeugnisse, Aggregate (z.B. kleinere Haushaltsgeräte oder Elektrowerkzeuge oder Getriebe oder Steuergeräte) in mehreren einfachen Montageschritten innerhalb einer Gesamtmontage montieren.
Definierte Störungen im Montageablauf beheben, nicht selbst behebbare Störungen weitermelden und Informationen über mögliche Störungsursachen an die Fachabteilung weitergeben.
Durchführen der
Qualitätssicherung
An Hand von Prüfanweisungen Funktionsfähigkeit des Produkts und Vollständigkeit der jeweiligen Montageinhalte prüfen. Prüfergebnisse dokumentieren, Stückzahlen melden.
Mängel an Baugruppen, Erzeugnissen, Aggregaten (z.B. Toleranzabweichungen, Ausfall, falsche Teile, Beschaffenheit, Leckage) feststellen und nach eindeutig vorgegebenem Muster erfassen. Festgestellte Mängel entweder durch Teileaustausch oder Nachjustierung etc. beseitigen.
Durchführen von Pflege- und Wartungsarbeiten
Wartungs- und Reinigungsarbeiten nach Plan bzw. Bedarf durchführen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse Wegen standardisierter einfacher Montagevorgänge sowie vorgegebener Prüfanweisungen Anlernen ab vier Wochen bis zu drei Monate. | 3 | 18 |
| 1.2. | Fachkenntnisse | ||
| 1.3. | Berufserfahrungen | ||
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Ausführung der Montagetätigkeiten ist durch Montagepläne im Einzelnen vorgegeben. | 1 | 2 |
| 3. | Kooperation Im Rahmen der Erfüllung der Montageaufgaben sind regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit erforderlich. | 2 | 4 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 24 |